Ein ganzheitliches Therapiekonzept
Der Begriff Logopädie stammt vom altgriechischen „lógos“, das Wort, und „paideuein”, erziehen. Wörtlich übersetzt also: Sprecherziehung. Seit den 60er Jahren ist die Ausbildung in Deutschland staatlich anerkannt. 1974 wurden Krankenkassen dazu verpflichtet die Kosten für logopädische Behandlung zu übernehmen. Die Logopädie befasst sich mit der Prävention, Beratung, Diagnose und Behandlung von Sprech-, Sprach-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen jeder Altersgruppe.
Das Vorgehen zur Therapie
Schritt 1
Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen logopädische Behandlung benötigen, so suchen Sie zuerst einmal einen Arzt auf. Dieser stellt Ihnen eine sogenannte „Heilmittelverordnung“ aus.
Kosten: Bei Patienten, die nicht volljährig sind, werden sämtliche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ab einem Alter von 18 Jahren wird eine Rezeptgebühr von 10€ erhoben, sowie eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten.
Schritt 2
Nach Erhalt der Heilmittelverordnung vereinbaren Sie telefonisch, per Mail oder gerne auch persönlich einen Termin bei uns.
Sollten Sie nicht in der Lage sein unsere Praxis zu besuchen, behandeln wir Sie mit ärztlicher Zustimmung auch Zuhause.
Schritt 3
Zum ersten Termin bringen Sie bitte Ihre Heilmittelverordnung mit. Zu Beginn erarbeiten wir eine ausführliche Anamnese, damit wir nach Ihren spezifischen Bedürfnissen handeln können.
Dann bestimmen wir gemeinsam die weiteren Termine, diese dauern in der Regel 45 Minuten und finden ein bis zwei Mal die Woche statt.